Finanzordnung

 

1. Aufnahmebeitrag:

Erwachsene                                      250,00 Euro

Lehrlinge/Studenten/ Schüler         50,00 Euro

Der Aufnahmebeitrag ist zusammen mit der ersten Beitragszahlung zu entrichten.

Zusätzlich fallen                                   5,00 Euro für den DSU-Ausweis an.

Lebenspartner/Ehepartner und Kinder von Vereinsmitgliedern sind von der Zahlung des Aufnahmebeitrages befreit.

2. Jahresbeiträge:

Erwachsene                                           125,00 Euro .

Schüler, Lehrlinge und Studenten       25,00 Euro (Beitrag DSU)

Der gesamte Jahresbeitrag ist bis spätestens Ende Juni auf das Vereinskonto

(Sparkasse Mecklenburg-Strelitz  DE24 15051732 0100008259   NOLADE21MST)

unter Angabe des Vor- und Familiennamens sowie des Beitragsjahres zu überweisen.

Für die Kontrolle und Anmahnung ist der Schatzmeister verantwortlich.

Für Mahnungen werden 20,-Euro Mahngebühren berechnet.

3. Gebühren:

Werden trotz Mahnung Beiträge oder Gebühren nicht gezahlt wird das Mitglied durch Beschluss des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen. Der Ausschluss

entbindet das Mitglied nicht von den noch offenen Zahlungen an

den Verein.

4. Förder-/ Ehrenmitgliedschaft

Die Förder-Ehrenmitgliedschaft wird auf Antrag durch die Jahreshauptversammlung gewährt.

5. Ausgaben

Ausgaben des Vereins unterliegen strengen Sparsamkeitsprinzipien und müssen von mindestens zwei Vorstandsmitgliedern bestätigt werden.

6. Kassenprüfung:

Zur Überwachung der Kassenführung wurden durch die Mitgliederversammlung

Kassenprüfer gewählt, deren Aufgabe es ist die die Kasse im ersten Quartal eines jeden Jahres zu prüfen und der Vollversammlung zu berichten.

 

Vorstehende Finanzordnung tritt am       22. 03.2014 in Kraft

Gez. Heldt Vorsitzender